§ 1 Mietgegenstand und Nutzung
1. Zustand des Mietgegenstandes
Der Vermieter übergibt das Fahrrad in einem technisch fahrbereiten Zustand. Der Mieter soll das Fahrrad bei der Übergabe auf erkennbare Schäden und Mängel prüfen und eine Funktionskontrolle durchführen. Festgestellte Schäden oder Mängel sind vor Fahrtantritt dem Vermieter mitzuteilen. Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustands bezieht sich auf die bei der Übergabe erkennbaren und im Rahmen der Prüfung feststellbaren Eigenschaften. Gesetzliche Rechte des Mieters wegen nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
2. Eigenverantwortliche Nutzung
Der Mieter ist für die sachgerechte und sichere Nutzung des Fahrrads verantwortlich. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
3. Einweisung
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die erforderlichen Hinweise zur Bedienung und Nutzung des Fahrrads erhalten hat. Offene Fragen zur Bedienung sind vor Fahrtantritt zu klären.
4. Weitergabe und Untervermietung
Die Weitervermietung des Fahrrads an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter darf das Fahrrad nicht unbefugt an andere Personen zur Nutzung überlassen.
§ 2 Preise, Kaution, Reservierung und Vertragsabschluss
1. Reservierungsanfrage
Die Anfrage erfolgt über das Reservierungsformular auf der Website des Vermieters unter www.bergradtouren.de. Die Anfrage ist zunächst unverbindlich und stellt noch keinen abgeschlossenen Mietvertrag dar. Nach Eingang der Anfrage prüft der Vermieter die Verfügbarkeit des gewünschten Fahrrads und Mietzeitraums. Die Reservierung wird erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter per E-Mail verbindlich. Mit dieser Bestätigung kommt der Mietvertrag zustande und das Fahrrad wird für den bestätigten Mietzeitraum reserviert.
2. Einbeziehung der AGB
Die AGB und die geltenden Mietbedingungen müssen dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrags zugänglich sein. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die wirksame Einbeziehung der AGB bleiben maßgeblich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der verbindlichen Reservierung vereinbarten Mietpreise. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietzeit vollständig zu entrichten. Die Zahlung kann per Überweisung vor Mietbeginn oder, sofern vereinbart, in bar bei Abholung des Fahrrads erfolgen.
4. Kaution
Der Vermieter kann abhängig vom Wert des Fahrrads eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrags mitgeteilt. Die Kaution ist, sofern vereinbart, bei Abholung in bar zu hinterlegen. Nach Rückgabe des Fahrrads und Prüfung seines Zustands wird die Kaution zurückgezahlt, sofern keine berechtigten Ansprüche des Vermieters entgegenstehen. Bei begründeten Ansprüchen wegen Beschädigung, Verlust oder sonstiger vom Mieter zu vertretende Schäden kann ein angemessener Betrag einbehalten werden. Ein darüberhinausgehender berechtigter Anspruch kann gesondert geltend gemacht werden.
5. Voraussetzungen für die Fahrradübergabe
Bei der Abholung muss der Mieter einen gültigen Personalausweis oder ein anderes geeignetes amtliches Identitätsdokument vorlegen und seine aktuelle Wohnanschrift angeben. Die Fahrradübergabe erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Angaben und Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
§ 3 Pflichten des Mieters
1. Sorgfältige Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad sorgfältig zu behandeln und entsprechend den geltenden technischen Anforderungen sowie den Hinweisen des Vermieters zu nutzen.
2. Sicherung und Aufbewahrung
Während der Nichtbenutzung ist das Fahrrad angemessen gegen Diebstahl, Beschädigung und den Zugriff Unbefugter zu sichern.
3. Meldung von Mängeln und Schäden
Während der Mietzeit auftretende Mängel, technische Defekte, Unfälle oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter nicht sicher ist, ob ein Schaden entstanden ist.
§ 4 Defekte und Reparaturen
1. Defekte während der Mietzeit
Treten während der Mietzeit technische Defekte auf, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen abstimmen. Der Vermieter trägt die erforderlichen Reparaturkosten, soweit der Defekt nicht vom Mieter zu vertreten ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Reparaturen durch den Mieter
Der Mieter darf kostenpflichtige Reparaturen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen. Ausnahmen können gelten, soweit dies zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich ist und eine vorherige Abstimmung nicht zumutbar möglich ist.
3. Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Für Schäden, die der Mieter schuldhaft durch unsachgemäße Nutzung, falsche Bedienung oder eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Unfälle und Diebstahl
1. Verhalten bei Unfällen
Der Vermieter ist unverzüglich über den Unfall zu informieren.
2. Diebstahl des Fahrrads
Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren. Dem Vermieter ist das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige mitzuteilen. Der Mieter hat an der Aufklärung des Vorfalls mitzuwirken und die ihm zumutbaren Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Haftung
1. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Fahrrad, für Verlust und für sonstige Schäden, soweit er diese zu vertreten hat. Bei Beschädigung richtet sich der Ersatz grundsätzlich nach den erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten sowie gegebenenfalls einer verbleibenden Wertminderung. Bei Verlust oder Totalschaden kann der nach den gesetzlichen Vorschriften maßgebliche Wert des Fahrrads zugrunde gelegt werden. Eine Haftung allein aufgrund eines Diebstahls besteht nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Starke Verschmutzung
Wird das Fahrrad in einem Zustand zurückgegeben, der deutlich über die bei normaler Nutzung zu erwartende Verschmutzung hinausgeht und einen zusätzlichen Reinigungsaufwand verursacht, kann der Vermieter die angemessenen zusätzlichen Reinigungskosten bis zu einer Höhe von 30,00 Euro berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer zusätzlicher Reinigungsaufwand entstanden ist.
§ 7 Rückgabe des Fahrrads
1. Rückgabeort und Rückgabezeit
Das Fahrrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Bei der Bikestation Am Stimberg erfolgt die Rückgabe nach vorheriger Vereinbarung. Da die Bikestation nicht ständig besetzt ist, müssen Abhol- und Rückgabezeiten vorab abgestimmt werden. Eine unbeaufsichtigte Rückgabe ist nur zulässig, wenn der Vermieter dies ausdrücklich vereinbart hat.
2. Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter muss die Verlängerung vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit anfragen. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
3. Verspätete Rückgabe
Wird das Fahrrad nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat, können die gesetzlich geschuldeten Ansprüche des Vermieters geltend gemacht werden. Dazu können insbesondere eine zusätzliche Nutzungsvergütung und ein nachweisbarer weiterer Schaden gehören.
§ 8 Stornierungsbedingungen für Mehrtagesmieten
1. Kostenfreie Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich 30 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit möglich.
2. Stornierung 29 bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn
Bei einer Stornierung innerhalb dieses Zeitraums werden 20 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
3. Stornierung innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Mietbeginn
Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit werden 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
4. Nichtabholung
Wird das reservierte Fahrrad ohne vorherige Stornierung nicht abgeholt, werden 95 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
5. Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 8a Stornierungsbedingungen für Tagesmieten
1. Kostenfreie Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit möglich.
2. Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn
Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit werden 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
3. Nichtabholung
Wird das reservierte Fahrrad ohne vorherige Stornierung nicht abgeholt, werden 95 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
4. Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 9 Kontakt und Vermieter
Berg Rad Touren – Ralf Bielawny
Bikestation Am Stimberg
Redder Straße 421
45711 Datteln-Ahsen
Deutschland
Telefon: 0172 232 76 33
E-Mail: info@bergradtouren.de