Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingunge
§ 1 Teilnahmevoraussetzung
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Veranstaltungs-/Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist, sowie die entsprechende Ausrüstung (Bekleidung, MTB oder Rennrad) mitbringt. Die Teilnahme an Mountainbike-Reisen ist nur mit einem Mountainbike möglich! Der Gruppenleiter (Guide) ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung/Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Erstattung des Veranstaltungs-/Reisepreises. Bei allen Touren besteht Helmpflicht.
§ 2 Anmeldung
Mit der Buchung bietet der Anmelder der Firma Berg Rad Touren (im Folgenden BRT genannt) den Abschluss eines Dienstleistungs- oder Reisevertrages auf der Grundlage der genannten, bindenden Leistungsbeschreibung und Preise an. Die Anmeldung muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) getätigt werden. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch BRT zustande. Der Anmelder hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller, in der Anmeldung aufgeführten, Personen ein zu stehen. Ferner hat der Anmelder das Anforderungsprofil, der von ihm gebuchten Veranstaltung, auf der Internetseite gelesen und entspricht, ebenso wie weitere von ihm angemeldete Teilnehmer dem ausgeschrieben Profil bzw. der erforderlichen Leistungsstufe!
§ 3 Bezahlung
Der Teilnehmer erhält von BRT eine schriftliche Reise-/Veranstaltungsbestätigung. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Der Veranstaltungs-/Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Für Tagesveranstaltungen gilt die sofortige Bezahlung nach erfolgter Auftragsbestätigung durch BRT (falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde).
§ 4 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Veranstaltungen. Die Prospekt-/Internet-Beschreibungen bilden einen geplanten Reiseablauf ab, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen des Programm- oder Reiseablaufs, sowie der Routenauswahl sind aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen möglich. Termine, Preise, etc. sind allein auf Basis des Inhaltes der Buchungsbestätigung oder sonstig getroffener Absprachen maßgeblich.
§ 5 Reisevermittlung / Fremdveranstalter
Tritt BRT als Vermittler einzelner Reisen oder Reiseleistungen wie Flug, Hotel, etc. auf, so gelten die jeweiligen AGB des Fremd-Vertragspartners. In einem solchen Falle sind die Leistungen des Kooperationspartners ausdrücklich als Fremdleistungen ausgeschrieben und im Angebot kenntlich gemacht. Die AGB der Fremd-Vertragspartner stehen auf Anfrage zur Verfügung.
§ 6 Vertragsrücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Aufgrund bereits geleisteter Aufwendungen von BRT entstehen folgende Stornokosten:
- ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% Umbuchungsgebühr
- ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises
- ab dem 29. - 15.Tag vor Veranstaltungsbeginn 40% des Veranstaltungspreises
- ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
- ab 7 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises
- bei Nichtantritt 90% des Veranstaltungspreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass BRT kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden oder niedriger als die verlangten Stornokosten sind.
§ 7 Vertragsrücktritt durch BRT
BRT ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn
- die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder die Wetterbedingungen eine Durchführung nicht zu lassen, ist BRT berechtigt, Reisen bis zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Von Tages-Veranstaltungen kann BRT kurzfristig (bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn) von dem Vertrag zurücktreten. Den Veranstaltungs-Reisepreis oder die Anzahlung erhält der Kunde in diesen Fällen unverzüglich zurück. Daraus resultierende Umbuchungen nimmt BRT kostenlos für den Kunden vor. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- die Zahlung durch den Kunden ist nicht termingerecht erfolgt ist.
- Umbuchungswünsche des Kunden von BRT oder anderen Leistungsträgern nicht erfüllt werden können.
§ 8 Haftung
Die Haftung von BRT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungs-/Reisepreis beschränkt, auch wenn der Eintritt eines Schadens durch Verschulden unseres Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungsträgers ebenfalls beschränkt ist. BRT haftet nicht für Schäden, die infolge der Missachtung von Anweisungen der Tourenguides/Seminarleiter oder der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen entstehen. Für Schäden, die beim Transport von Gepäck oder Fahrrädern entstehen, haftet BRT nicht.
An Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Tourenguides sind selbstverständlich haftpflichtversichert. BRT ist als Veranstalter berechtigt, Teilnehmer aufgrund technischen Mangels ihrer Sportgeräte oder bei grob fahrlässigem Verhalten von der Tour auszuschließen. Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung oder den Verlust an Leihfahrrädern. Ein entsprechender Leihvertrag mit dem Vermieter ist vor Antritt einer Tour zu unterschreiben.
Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über die TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG. Rückfragen sind an Travelsafe zu richten.
§ 9 Insolvenzschutz
BRT stellt dem Kunden über die Travelsafe Reiseversicherung Sicherungsscheine aus. Hiermit besteht die Absicherung des Kunden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit.
Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, Tel.: 0851-52152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG. Rückfragen sind an Travelsafe zu richten.
§ 10 Versicherungen
BRT empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Entsprechende Unterlagen erhält der Kunde zusammen mit den Reiseunterlagen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist auch online möglich.
§ 11 Reiseabbruch
Ein Teilnehmer, der die Gruppe - aus welchen Gründen auch immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Veranstaltungs-/Reisepreises.
§ 12 Gewährleistung
Sollte eine von BRT organisierte Veranstaltung oder Reise, trotz aller Bemühungen, einmal einen Mangel haben, ist vom Kunden die Beanstandung dem Reise- und Tourleiter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. BRT ist berechtigt, auch in dieser Weise Abhilfe zu schaffen, dass der Kunde eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erhält. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise gegenüber BRT geltend zu machen.
§ 13 Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und kostenpflichtig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es dem Reiseveranstalter technisch möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
§ 14 Gruppenreisen, Incentives
Für Gruppen- und Event-Veranstaltungen gelten besondere Bedingungen, die BRT dem Kunden vor der Buchung zukommen lässt.
§ 15 Geschenkgutscheine
Gutscheine werden für Reise- und Tagesveranstaltung angeboten. Die Gutscheine sind nicht Termin gebunden. Ein Gutschein berechtigt den Kunden oder eine vom Kunden bestimmte Person nach Bezahlung des Verkaufspreises zur Buchung der jeweiligen Veranstaltung, zu dem im Gutschein genannten Preis und zu den bei der Buchung aufgeführten Bedingungen (AGB des Veranstalters, Teilnahmebedingungen).
Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Sollte sich eine Veranstaltung im Laufe der 3 Jahre verteuern, so ist vom Kunden lediglich der entsprechende Aufpreis zu entrichten. Die endgültige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Das Verfallsdatum Ihres Gutscheins richtet sich nach dem Datum auf der beiliegenden Rechnung. Anzusetzen ist hierbei immer der 31.12. des Ablaufjahres. Gutscheine können auf jede durch BRT ausgeführte Veranstaltung, dem Wert entsprechend, angerechnet werden. Hierbei handelt um eine freiwillige Leistung des Veranstalters, eine Verpflichtung besteht nicht. Eine Barauszahlung eines Geschenkgutscheins ist nicht möglich.
§ 16 Gerichtstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Bochum, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist.
§ 17 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtwirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht. Vorstehendes findet auch für den Fall einer Regelungslücke Anwendung.
§ 18 Datenschutzhinweis
Gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, namentlich des Bundesdatenschutzgesetzes weist BRT ausdrücklich auf Folgendes hin:
Die Firma Berg Rad Touren, Ralf Bielawny speichert und nutzt die, BRT vom Kunden mitgeteilten Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Fax-Nr. ausschließlich zur Abwicklung der Vertrags und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung. BRT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten ggf. auch an andere Firmen weiter gegeben werden, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, beispielsweise an Hotels und andere Reiseveranstalter, wenn deren Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BRT gebucht werden. Insoweit erfolgt auch Datentransfer in das europäische und außereuropäische Ausland, soweit sich die entsprechenden Vertragspartner dort befinden.
§ 18 Fotoservice
BRT bietet den Teilnehmern auf seinen Veranstaltungen einen Fotoservice an. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung der Fotos für interne Werbezwecke (Homepage, Flyer etc.) einverstanden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, so ist dieses BRT vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
© 2012 Die Nachahmung und Vervielfältigung aller Inhalte des Internetauftritts von BRT sind, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung von Berg Rad Touren, Ralf Bielawny, D-44799 Bochum, Am Bleckmannshof 38, gestattet.







